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Verkehrsunfall: Was ist zu tun?
Über Abschleppdienste, Unfallgegner, Mietwagenunternehmen, Werkstätten, Zentralrufe wird der Versicherer informiert. Dann läuft ein durchstrukturiertes Schadenmanagement auf Seiten des Versicherers an. Dieser gibt Ihnen Empfehlungen, Hinweise, die für den Versicherer wichtig sind. Und der Sachbearbeiter vertritt dabei als Angestellter eines Versicherungsunternehmens die Interessen seines Arbeitgebers.
Werkstätten, Gutachter oder Mietwagenunternehmen können die Folgen eines Unfalles erträglich machen, weil Sie den Wagen reparieren, den Schaden schätzen und Sie mobil halten.
Um beurteilen zu können, welcher Schadenersatz einzufordern ist, benötigen Sie Rat durch einen Rechtsanwalt, der mit dem selben oder besserem Wissen als der Versicherer ausgestattet ist. Nur so können Sie beurteilen, welche Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Dabei ist es wichtig, innerhalb weniger Stunden nach dem Unfall mit dem Anwalt seines Vertrauens über die Vorgehensweise zu sprechen.
Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind als Rechtsverfolgungskosten bei einem unverschuldeten Unfall vom Versicherer des Unfallgegners zu erstatten. Oftmals werden Mithaftungen eingewandt, die vollkommen unbegründet sind. Auch hier können Sie angesichts der Vielfalt der Rechtsprechung nicht überblicken, ob Sie im Recht sind oder nicht. Aber auch Insassen habe zahlreiche Ansprüche, die Sie kennen müssen. Genauso wie Fußgänger oder Tierhalter. Wenden Sie sich an uns und nutzen Sie unsere langjährige kompetente Erfahrung.
Ob Sie Privatperson, Firma, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Flottenverantwortlicher sind, sprechen Sie mit uns.
Sie können auch über das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Arbeitsblatt für Unfallsachen eine schriftliche Anfrage an uns richten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir kümmern uns sofort um Ihr Anliegen.